Stangl diskutiert das Erk vom 24.06.2004, 2001/15/0002, in dem der VwGH die Zuordenbarkeit von aus gesellschaftlichen Gründen erworbenen Wirtschaftsgütern zur außerbetrieblichen Sphäre von Kapitalgesellschaften nunmehr bestätigt hat.
Stangl diskutiert das Erk vom 24.06.2004, 2001/15/0002, in dem der VwGH die Zuordenbarkeit von aus gesellschaftlichen Gründen erworbenen Wirtschaftsgütern zur außerbetrieblichen Sphäre von Kapitalgesellschaften nunmehr bestätigt hat.