Bei aller Sympathie für zahlreiche Preisträger der ORF-Millionenshow: Die vereinnahmten Gelder unterliegen im Rahmen der Sonstigen Einkünfte der österreichischen Einkommensteuer. Die in den Einkommensteuerrichtlinien verfügte generelle Nichtsteuerbarkeit der in Quizveranstaltungen erzielten Preise ist bei gebotener leistungsfähigkeits- und gleichheitskonformer Auslegung des Gesetzes nicht haltbar. Eine mögliche Steuerfreistellung bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten.