Am 30. 3. 2005 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage des Bundesgesetzes, mit dem das EStG 1988, das EG-AHG, das EU-QuStG, das ZollR-DG, das FAG 2005 und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden, beschlossen.
In den für die Beratungspraxis relevanten Teilen (EStG, EG-AHG, EU-QuStG) weist die RV im Vergleich zum Begutachtungsentwurf im Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen auf.