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Antrag auf Anwendung des § 24 Abs 6 EStG 1988 in der Fassung des AbgÄG 2004 für Betriebsaufgaben des Jahres 2004 (§ 124b Z 110 EStG 1988 idF des AbgÄG 2004)

gerade noch RECHTzeitigKBÖStZ 2005/262bÖStZ 2005, 129 Heft 7 v. 1.4.2005

Mit dem AbgÄG 2004 wurde bekanntlich die in § 24 Abs 6 EStG geregelte Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe wesentlich verbessert. Nach der grundsätzlich für Betriebsaufgaben ab 2005 geltenden Neuregelung löst auch die Vermietung oder sonstige Verwendung zur Einkünfteerzielung eines begünstigten gemischt genutzten Gebäudes im Anschluss an die Betriebsaufgabe keine Besteuerung der stillen Reserven aus (sondern nur die Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nach der Betriebsaufgabe).

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