BAO §§ 21, 24 (EStG 1988: § 4 Abs 1; UStG 1972: § 12)
Die steuerrechtlich notwendige Zuordnung eines Leasingvertrages unter den Anschaffungstatbestand oder den Gebrauchstatbestand (und damit eine Zuordnung des Vertragsgegenstandes zum einen oder anderen Vertragstyp) hat nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen Verhältnissen zu erfolgen.