Die Autoren diskutieren die Frage, ob durch die prekaristische Überlassung einer Wohnung der inländische Wohnsitz iSd § 26 Abs 1 BAO aufgegeben wird und folglich - mangels eines gewöhnlichen Aufenthalts des Abgabepflichtigen im Inland - kein Anknüpfungspunkt für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich bestehen bleibt.