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Neue Reverse-Charge-Tatbestände ab 1. 1. 2005 in Kraft (Pernegger, SWK 1/2005, S 32)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2005/232ÖStZ 2005, 120 Heft 6 v. 15.3.2005

Mit einer Änderung des UStG durch das BGBl I 2003/134 wurden in § 19 Abs 1b UStG drei neue Tatbestände des Übergangs der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger eingeführt, die am 1. 1. 2005 in Kraft getreten sind. Der Autor stellt die neuen Tatbestände - unter Berücksichtigung des AbgÄG 2004 - dar.

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