Das Lohnsteuerprotokoll 2004 sieht die Lohnsteuerpflicht jener Trinkgelder vor, welche über Kreditkartenabrechnungen gewährt und an die Kellner ausbezahlt werden. Im Beitrag werden die zivilrechtliche und die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern sowie die vor allem damit verbundene mögliche Dienstgeberhaftung erörtert.