Der Verfasser diskutiert das Erkenntnis des verstärkten Senats des VwGH vom 10.11.2004, 2003/13/0018. Der Beitrag könne auch Basis für allfällige Gestaltungsüberlegungen sein.
Der Verfasser diskutiert das Erkenntnis des verstärkten Senats des VwGH vom 10.11.2004, 2003/13/0018. Der Beitrag könne auch Basis für allfällige Gestaltungsüberlegungen sein.