Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 09.12.2004, 02/14/0074, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 09.12.2004, 02/14/0074, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.