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Investitionszuwachsprämie bei Teilherstellungs- und -anschaffungskosten (Thunshirn/Untiedt, SWK 3/2005, S 76)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/215ÖStZ 2005, 119 Heft 6 v. 15.3.2005

Sowohl eine systematische Interpretation des § 108e EStG, die sprachliche Auslegung als auch jene nach der ratio legis führe zum Ergebnis, dass aktivierbare Teilanschaffungs- und -herstellungskosten sowohl in den Vergleichsjahren als auch im Jahr der Geltendmachung in die Bemessungsgrundlage gleichermaßen einbezogen werden müssen.

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