Mit Erkenntnis vom 15.10.2004, G 49, 50/04-8, hat der VfGH § 42 Abs 2 InvFG über die Pauschalbesteuerung „schwarzer“ ausländischer Fonds aufgehoben. Im Beitrag wird kurz die Ausgangssituation dargestellt und auf das Erkenntnis in wesentlichen Teilen eingegangen.