Nach Ansicht von Doralt führen die 100%ige Verlustverrechnung, die Firmenwertabschreibung und Beteiligungsgemeinschaften mit willkürlichen Beteiligungsgrenzen nicht nur zu Vorteilen für die Begünstigten, sondern schließen andere Gesellschaften willkürlich von diesen Vorteilen aus und stellen damit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Frage.