Der Beitrag begründet, dass das Liegenschaftsbewertungsgesetz aufgrund der geltenden Rechtslage und der höchstgerichtlichen Judikatur im Abgabenverfahren nicht anwendbar ist.
Der Beitrag begründet, dass das Liegenschaftsbewertungsgesetz aufgrund der geltenden Rechtslage und der höchstgerichtlichen Judikatur im Abgabenverfahren nicht anwendbar ist.