vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zielvereinbarung Betriebsprüfung

gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/183dÖStZ 2005, 105 Heft 6 v. 15.3.2005

In Gesprächen mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Dezember 2004 wurde von Vertretern des BMF zugesichert, dass die umstrittene „Zielvereinbarung Betriebsprüfung“, mit der ein BP-Mehrergebnis pro Finanzamt als monetäre Messgröße für die Zielerreichung durch Finanzamtsvorstände und Regionalmanager festgelegt wird, nicht auf Teams oder gar einzelne Mitarbeiter „heruntergebrochen“ werden soll. Das BMF hat nunmehr für die umstrittene Passage folgende „klarstellende“ Formulierung vorgelegt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!