vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anteilsveräußerung (Sonstige Einkünfte), Beteiligungsdauer (juristische Sekunde)

JudikaturÖStZ 2005/177ÖStZ 2005, 97 Heft 5 v. 1.3.2005

EStG 1988: § 29 Z 2, § 31

Gem § 31 Abs 1 EStG 1988 gehören zu den sonstigen Einkünften die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte