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UFS ist wirklich unabhängig (SWK 35/36/2004, T 213)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2005/91ÖStZ 2005, 60 Heft 4 v. 15.2.2005

Mit den Entscheidungen zur Höhe der Luxustangente von Autos oder zur Steuerpflicht von satzungsgemäßen Zuwendungen habe der UFS gezeigt, dass er sich aus den „Klauen der Weisungsgebundenheit“ endgültig befreit hat.

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