Mit den Entscheidungen zur Höhe der Luxustangente von Autos oder zur Steuerpflicht von satzungsgemäßen Zuwendungen habe der UFS gezeigt, dass er sich aus den „Klauen der Weisungsgebundenheit“ endgültig befreit hat.
Mit den Entscheidungen zur Höhe der Luxustangente von Autos oder zur Steuerpflicht von satzungsgemäßen Zuwendungen habe der UFS gezeigt, dass er sich aus den „Klauen der Weisungsgebundenheit“ endgültig befreit hat.