In der Entscheidung vom 22. 9. 2004, RV/0484-L/04, teilte der UFS die Rechtsansicht Doralts, wonach es bei der Beurteilung der Schenkungssteuerpflicht auf die Satzung der zuwendenden Kapitalgesellschaft nicht ankommen könne.
In der Entscheidung vom 22. 9. 2004, RV/0484-L/04, teilte der UFS die Rechtsansicht Doralts, wonach es bei der Beurteilung der Schenkungssteuerpflicht auf die Satzung der zuwendenden Kapitalgesellschaft nicht ankommen könne.