Laut einer Mitteilung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder steht ab 7. 2. 2005 auf der BMF-Homepage (http://www.bmf.gv.at/steuern/steuerberechnung/_start.htm ) unter „Steuern/Berechnungsprogramme“ zusätzlich zum Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§ 16 BewG) auch ein Berechnungsprogramm zur Abzinsung von Forderungen/Schulden (§ 14 BewG) zur Verfügung. In den entsprechenden Hilfeseiten von FINANZOnline wird ebenfalls auf diese Seite verlinkt.