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Information des BMF über die Feststellung einer Behinderung ab dem Jahr 2005

Gerade noch RECHTzeitigÖStZ 2005/78aÖStZ 2005, 57 Heft 4 v. 15.2.2005

Ab 1. 1. 2005 sind folgende Stellen für die Feststellung einer Behinderung (Grad der Behinderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit) für steuerliche Zwecke zuständig:

• Der Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente (§ 11 Abs 2 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl 183/1947).

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