Aus Anlass der Erweiterung der Erbschaftssteuerbefreiung des § 15 Abs 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG (durch Budgetbegleitgesetz 2003) befasst sich der Autor mit der Frage, welche Kapitalvermögen nun letztendlich von der Erbschaftssteuer befreit sind.