Die Autoren haben bereits in SWI 11/2003, S. 492, eine Anfragebeantwortung des BMF (EAS 2274) kritisch hinterfragt. Replizierend auf eine weitere Rechtsauskunft des BMF (EAS 2402 aus 2004) stellen sie in ihrem Beitrag neuerlich ihre Meinung zur Thematik dar.