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Haftung für die Umsatzsteuer bei Abtretung, Verpfändung und Pfändung von Forderungen (Kolacny, SWK 34/2004, S 963)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2005/135ÖStZ 2005, 63 Heft 4 v. 15.2.2005

Der Entwurf des AbgÄG 2004 sieht in einem neu einzufügenden § 19a UStG bei der Abtretung von Forderungen eine Haftung des Zessionars für die Umsatzsteuer vor. Der Autor befasst sich mit dem Inhalt dieser Regelung.

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