Im Beitrag wird vor allem der Frage nachgegangen, inwieweit dem Gutachter Grenzen gesetzt sind, wenn er im Zuge der Ertragswertermittlung einen bestimmten Liegenschaftszinssatz zum Ansatz bringen will.
Im Beitrag wird vor allem der Frage nachgegangen, inwieweit dem Gutachter Grenzen gesetzt sind, wenn er im Zuge der Ertragswertermittlung einen bestimmten Liegenschaftszinssatz zum Ansatz bringen will.