§ 10 Abs 4 KStG sieht den Methodenwechsel vom Befreiungssystem zum Anrechnungssystem vor. Die Autorin untersucht, ob diese Bestimmung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils in der Rechtssache Lenz den europarechtlichen Vorgaben entspricht.
§ 10 Abs 4 KStG sieht den Methodenwechsel vom Befreiungssystem zum Anrechnungssystem vor. Die Autorin untersucht, ob diese Bestimmung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils in der Rechtssache Lenz den europarechtlichen Vorgaben entspricht.