Anhand der zum Begriff „Zinsen“ ergangenen Literatur und Rechtsprechung in Deutschland und Österreich wird eine Interpretation bzw Abgrenzung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG vorgenommen.
Anhand der zum Begriff „Zinsen“ ergangenen Literatur und Rechtsprechung in Deutschland und Österreich wird eine Interpretation bzw Abgrenzung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG vorgenommen.