Für die Anwendung des richtigen Betriebsausgabenpauschales ist entscheidend, welcher Einkunftsart die Geschäftsführer-Bezüge zuzuordnen sind.
Für die Anwendung des richtigen Betriebsausgabenpauschales ist entscheidend, welcher Einkunftsart die Geschäftsführer-Bezüge zuzuordnen sind.