Der Aufsatz widmet sich vor allem der Frage, wann und unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer „überwiegend“ (iSd Wortlauts des § 68 Abs 5 EStG) mit den Faktoren der Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr konfrontiert ist und setzt sich dabei kritisch mit der Ansicht der Finanzverwaltung auseinander.