Mit Schreiben vom 21. 6. 2005 vertritt der bundesweite Fachbereich für Umsatzsteuer die Ansicht, dass die mit dem AbgÄG 2004 allgemein eingeführte 10%-Grenze gem § 12 Abs 2 Z 1 UStG ab 1. 2. 2005 eine Vorsteuerkorrektur gem § 12 Abs 10 UStG auslösen könne. Diese Auffassung erscheint nach Ansicht der Autoren in mehrfacher Hinsicht fragwürdig.