Thema des Artikels ist eine Entscheidung vom 23. 2. 2005, I R 13/04 NV, zu einer Arbeitnehmerentsendung auf Grundlage des deutsch-portugiesischen DBA, in der sich der BFH mit der Berechnung der 183-Tage-Frist befasste und erkannte, dass es bei Ermittlung der Frist allein auf die tatsächliche (physische) Anwesenheit des Arbeitnehmers im Tätigkeitsstaat ankommt.