Am 23. November 2005 hat der Finanzausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages (zu § 35 Abs 8 EStG) die Regierungsvorlage des Abgabenänderungsgesetzes 2005 beschlossen. Bei der im Rahmen des AbgÄG 2005 geplanten Novelle des UmgrStG hat der Finanzausschuss keine Änderungen vorgenommen. Allerdings ist festzuhalten, dass auch bei der Beschlussfassung im Plenum noch Änderungen vorgenommen werden können.