Maier geht insbesondere der Frage nach, ob das mehrjährige Abwicklungseinkommen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, deren Löschung im Firmenbuch nach dem 1. 1. 2005 erfolgt, bereits zur Gänze mit dem reduzierten KÖSt-Satz von 25 % zu besteuern ist.