Der Autor bespricht das VwGH -Erkenntnis vom 26.07.2005, 01/14/0135, wonach für das Vorliegen eines Mantelkaufes nicht beachtlich ist, in welcher zeitlichen Abfolge die im Gesetz genannten Strukturänderungen eintreten; ausschlaggebend ist, dass ein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Änderungen besteht.