Eine Entscheidung des VwGH vom 13.04.2005, 2001/13/0122, bringt neue Erkenntnisse zur Thematik, ob und in welchem Ausmaß unternehmensintern anfallende Aufwendungen für die Aufstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses rückstellungsfähig sind.
Eine Entscheidung des VwGH vom 13.04.2005, 2001/13/0122, bringt neue Erkenntnisse zur Thematik, ob und in welchem Ausmaß unternehmensintern anfallende Aufwendungen für die Aufstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses rückstellungsfähig sind.