Mit der LuF PauschVO 2006 wird die Einkommensbesteuerung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft entsprechend der Systematik der LuF PauschVO 2001 für einen ebenfalls fünfjährigen Anwendungszeitraum (2006 bis 2010) fortgeführt. Petschnigg stellt die Änderungen gegenüber der LuF PauschVO 2001 dar.