Der Beitrag geht den Fragen nach, ob ausländische Steuern auf eine Mindest-KÖSt anrechenbar sind und ob sich ausländische DBA-befreite Verluste im Fall der Besteuerung mit der Mindest-KÖSt auswirken und nach § 2 Abs 8 EStG zu einer Nachversteuerung führen können.