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Die GrESt-Bemessungsgrundlage beim Scheidungsvergleich (Huber, ÖStZ 2005/852, S. 397)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2005/1038ÖStZ 2005, 482 Heft 21 v. 2.11.2005

Die GrESt-Bemessungsgrundlage beim Scheidungsvergleich ist in der Regel der dreifache Einheitswert. Die davon abweichenden Ausnahmefälle werden anhand der Rechtsprechung dargestellt.

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