Durch die VAG-Novelle 2005 wurde ab 1. 9. 2005 die Möglichkeit geschaffen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ihren gesamten Versicherungsbetrieb oder sämtliche Versicherungsteilbetriebe in eine oder mehrere Aktiengesellschaften eingebracht haben, in eine Privatstiftung umzuwandeln.