Bei Einstellung von Mitarbeitern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, findet in der Lohnverrechnung eine Vergünstigung für den Arbeitgeber, der sog „Bonus“, Anwendung.
Bei Einstellung von Mitarbeitern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, findet in der Lohnverrechnung eine Vergünstigung für den Arbeitgeber, der sog „Bonus“, Anwendung.