Der VwGH und diesem folgend die Sozialversicherungsträger sehen die Bezugsumwandlung im Rahmen von Verzichtsmodellen als beitragspflichtig an. Der Autor zeigt auf, wie der Gesetzgeber eine entsprechende Lösung im ASVG umsetzen könnte.
Der VwGH und diesem folgend die Sozialversicherungsträger sehen die Bezugsumwandlung im Rahmen von Verzichtsmodellen als beitragspflichtig an. Der Autor zeigt auf, wie der Gesetzgeber eine entsprechende Lösung im ASVG umsetzen könnte.