Nach Ansicht des Autors sind zu niedrige Gegenleistungen einer Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter (die tw zu einer verdeckten Einlage des Gesellschafters führen) steuerlich an- und nicht mangels Fremdüblichkeit abzuerkennen.
Nach Ansicht des Autors sind zu niedrige Gegenleistungen einer Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter (die tw zu einer verdeckten Einlage des Gesellschafters führen) steuerlich an- und nicht mangels Fremdüblichkeit abzuerkennen.