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§ 19 EStG: Kein Zufluss bei Änderung der Fälligkeit vor Fälligkeit (Doralt, RdW 2005/590, S 511)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2005/960ÖStZ 2005, 454 Heft 20 v. 17.10.2005

Eine Änderung der Fälligkeit löst den Zufluss aus, wenn die Forderung bereits fällig war. Wird dagegen die Fälligkeit neu festgesetzt, noch bevor die Forderung fällig war, dann bewirkt diese Vereinbarung nicht den Zufluss.

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