Eine Änderung der Fälligkeit löst den Zufluss aus, wenn die Forderung bereits fällig war. Wird dagegen die Fälligkeit neu festgesetzt, noch bevor die Forderung fällig war, dann bewirkt diese Vereinbarung nicht den Zufluss.
Eine Änderung der Fälligkeit löst den Zufluss aus, wenn die Forderung bereits fällig war. Wird dagegen die Fälligkeit neu festgesetzt, noch bevor die Forderung fällig war, dann bewirkt diese Vereinbarung nicht den Zufluss.