Am 23. September 2005 wurde der Entwurf eines AbgÄG 2005 zur Begutachtung versendet. Die wesentliche Inhalte des Entwurfs sind:
Einkommensteuergesetz 1988
Die Verlustvortragsgrenze von 75 % soll für Sanierungsfälle generell nicht greifen. Sanierungsfälle werden in § 36 EStG neu gefasst.