In letzter Zeit wird seitens der steuerlichen Vertretung sowie von ständig beeideten und gerichtlich zertifizierten Gutachtern vermehrt der Versuch unternommen, die Anwendbarkeit des Liegenschaftsbewertungsgesetzes im Abgabenverfahren argumentativ zu begründen. Dieser Artikel soll dazu dienen, die Ergebnisse dieser Diskussion wieder in das richtige und rechtlich zulässige Lot zu rücken.