Mit dem RLÄG 2004 sollen ua § 243 HGB (Lagebericht) und § 274 HGB (Bestätigungsvermerk) in Anlehnung an die Modernisierung der EU-Richtlinien geändert werden. Im Beitrag wird geprüft, ob sich dadurch auch materielle Konsequenzen ergeben.
Mit dem RLÄG 2004 sollen ua § 243 HGB (Lagebericht) und § 274 HGB (Bestätigungsvermerk) in Anlehnung an die Modernisierung der EU-Richtlinien geändert werden. Im Beitrag wird geprüft, ob sich dadurch auch materielle Konsequenzen ergeben.