Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 29.09.2004, 01/13/0125, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.
Wiesner stellt den Sachverhalt und die wesentlichen Entscheidungsgründe des VwGH -Erkenntnisses vom 29.09.2004, 01/13/0125, dar, zieht Folgerungen und gibt Hinweise für die Praxis.