Der UFS Salzburg hat die Angemessenheitsgrenze für PKWs und Kombis ab 1991 valorisiert. Dagegen hält das BMF in einer Stellungnahme vom 29. 10. 2004 die Grenze von 34.000 € bis einschließlich 2004 für angemessen.
Der UFS Salzburg hat die Angemessenheitsgrenze für PKWs und Kombis ab 1991 valorisiert. Dagegen hält das BMF in einer Stellungnahme vom 29. 10. 2004 die Grenze von 34.000 € bis einschließlich 2004 für angemessen.