Insb iZm Außenprüfungen iSd der §§ 147 ff BAO kann es bei der Beurteilung, ob die Selbstanzeige noch rechtzeitig erstattet wurde, in der Praxis zu Abgrenzungs- und Auslegungsschwierigkeiten kommen. Der Autor unterzieht Besonderheiten einzelner Fallkonstellationen einer rechtlichen Würdigung.