Die Autorin beschreibt zunächst den Ausgangspunkt der Diskussion und setzt sich anschließend mit der Entscheidung des UFS vom 23. 6. 2005, GZ RV/1799-W/03, kritisch auseinander. Die Entscheidung stand unter dem Eindruck der Schlussanträge in der Rs D, da das EuGH-Urteil in dieser Rs zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen war.