Der EuGH hat in seinem Urteil im Fall „D“ zum Ausdruck gebracht, dass im Europarecht kein Platz für die Idee der Meistbegünstigung ist. Der Autor befasst sich mit den Hintergründen und dem Inhalt des Urteils.
Der EuGH hat in seinem Urteil im Fall „D“ zum Ausdruck gebracht, dass im Europarecht kein Platz für die Idee der Meistbegünstigung ist. Der Autor befasst sich mit den Hintergründen und dem Inhalt des Urteils.